Schulelternbeirat

Der Schulelternbeirat (SEB) wird für die Dauer von 2 Jahren von den Wahlvertretern der Elternschaft gewählt.
Hat eine Schule mehr als acht Klassen, wird der SEB von den Klassenelternsprechern, ihren Stellvertretern und je zwei Wahlvertretern pro Klasse gewählt.
Bei acht Klassen und weniger wird der SEB von allen Eltern gewählt.

Der Schulelternbeirat hat die Aufgabe, die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule zu fördern und mitzugestalten. Er soll die Schule beraten, unterstützen, ihr Anregungen geben und Vorschläge unterbreiten. Der SEB vertritt die Eltern gegenüber der Schule, der Schulverwaltung und gegenüber der Öffentlichkeit. Er nimmt die Mitwirkungsrechte der Eltern wahr (§ 35 Abs. 1+2 SchulG).

Am 15.09.2010 wurde der derzeitige Schulelternbeirat gewählt - s. Verwaltung.

Hier in Kürze die Themen, mit denen sich der SEB beschäftigte, beschäftigt und beschäftigen wird:

Liebe Eltern,
an vielen Stellen im Schulalltag ist auch Ihre Mithilfe gefragt und gewünscht.
Z.B.:

- Förderverein
- Schulelternbeirat
- Klassenelternsprecher
- Betreuer in der Betreuenden Grundschule
- Hausaufgabenbetreuung
- Leseeltern am Vormittag
- Mitgestaltung der Homepage
- Vorbereitung des "Gesunden Frühstücks" am Tag des Buches
- Mitwirken beim Tag der Offenen Tür / Schulfest
- Mitwirken beim Sporttag / Bundesjugendspiele
- Durchführen eines Aktionstages, z.B. Tag der Chemie
- Durchführung einer AG (z.B. Marathon, Schach, Naturwissenschaftliches, Musikalisches, Backen und/oder Kochen, Handarbeiten u.ä.)

Für weitere Anregungen, Ideen und Wünsche haben sowohl das Kollegium als auch der SEB immer ein offenes Ohr.
Bitte wenden Sie sich einfach an uns oder das Kollegium.
In diesem Sinne wünschen wir Ihnen und uns ein erfolgreiches und harmonisches Schuljahr.